Persönliches Budget

Das Gesetz hält fest, dass Leistungen auch in Form eines „Persönlichen Budgets“ für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können. Das bedeutet, dass Personen die Leistungen aus der Behindertenhilfe beziehen, anstelle der Sachleistung eine zweckgewidmete Direktzahlung erhalten. Das Persönliche Budget eröffnet damit Wahlmöglichkeiten und befähigt Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen welche Assistenzformen von welchen Assistent:innen in Anspruch genommen werden.

Persönliches Budget-Richtlinie § 2 Ziele
(1) Ziel des persönlichen Budgets ist die Verbesserung der individuellen Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch eine bedürfnis- und bedarfsgerechte Unterstützung, durch mehr Flexibilität und durch die Entlastung von pflegenden bzw. unterstützenden Angehörigen.
(2) Das Persönliche Budget soll wesentlich zur Deinstitutionalisierung und zur Verwirklichung der Grundsätze der Selbstbestimmung und des Empowerments beitragen, welche zentrale Festlegungen in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind.

II. Abschnitt:
Leistungen und Modelle des persönlichen Budgets
Persönliches Budget-Richtlinie § 3 Leistungen des Tiroler Teilhabegesetzes, für welche das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden kann:
Das Persönliche Budget kann nach Maßgabe des § 4 für folgende Leistungen der Behindertenhilfe des Landes Tirol in Anspruch genommen werden:
a) Persönliche Assistenz (§ 6 Abs. 2 lit. a Tiroler Teilhabegesetz)
b) Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 lit. h Tiroler Teilhabegesetz)
c) Mobile Begleitung (§ 6 Abs. 2 lit. c Tiroler Teilhabegesetz)
d) Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche (§ 6 Abs. 2 lit. b Tiroler Teilhabegesetz)

Persönliches Budget-Richtlinie (01.12.2021) der Tiroler Landesregierung

Richtlinie (01.01.2023) zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail.

Infoblatt Persönliches Budget für Tirol

Kostenbeitragsrechner 2024

Radiobericht über das Persönliche Budget mit LRin Christine Baur, Christine Riegler, Josef Wieser, Aglaia Parth, Ernst Schwanninger, Sieglinde Schauer-Glatz und Martin Schauer : Hier

Allgemeine Information zu „Persönliches Budget“ in einfacher Sprache:

Was ist das Persönliche Budget?
Menschen mit Behinderung erhalten Geld, um persönliche Assistenz bezahlen zu können. Dieses Geld nennt man Persönliches Budget.
Menschen mit Behinderung suchen sich selbst aus wer ihnen helfen soll.
Das heißt, sie sagen selbst wie viel Hilfe sie brauchen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben sie ein Recht auf dieses Geld.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Menschen mit Behinderung dürfen das Persönliche Budget beantragen, wenn:
sie selbst wissen, wann, wer, was helfen soll.
sie selbst wissen, wem sie wie viel Geld für welche Hilfe bezahlen.
sie österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin,
oder EU-StaatsbürgerInnen sind. bzw. sie eine  Aufenthaltsbewilligung haben.

Wie ermittelt sich der Anspruch auf Persönliches Budget?
Entsprechend dem Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung wird ein Jahres-Stunden-Kontingent festgelegt. Stunden-Kontingent bedeutet eine bestimmte Stunden-Anzahl die man über das ganze Jahr verbrauchen kann.
Bei der Ermittlung des Stunden-Kontingents für das Persönliche Budget ist die gesamte Lebenssituation des Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Was kann man mit dem Persönlichen Budget bezahlen?
Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (in Ausarbeitung)
Mobile Begleitung


Link zum TTHG: Hier

Das Persönliche Budget kann eingesetzt werden für:

Haushalt

Das ist zum Beispiel:
Hilfe beim Kochen.
Hilfe beim Aufräumen oder Putzen.
Hilfe beim Waschen, Bügeln und Wegräumen der Wäsche.
Hilfe beim Einkaufen.
Hilfe beim Gestalten des Wohnraumes.
Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten.
Wege zu Post, Bank, Behörden, Versicherungen.
Organisieren der Hausarbeit.

Körperpflege und Grundbedürfnisse
Das ist zum Beispiel:
Hilfe beim Aufstehen.
Hilfe beim Waschen und Pflegen von sich selbst.
Hilfe beim Herrichten und Anziehen von Gewand.
Hilfe beim Essen.
Hilfe zum Schlafen gehen.

Erhaltung der Gesundheit & Mobilität
Das ist zum Beispiel:
Hilfe bei medizinischen Versorgungen.
Begleitung zur medizinischen Versorgung.
Begleitung zur Therapiebehandlung.
Abholung und Organisation von Rezepten und Medikamenten.
Medizinische Geräte reinigen.

Kommunikation
Das ist zum Beispiel:
Unterstützung bei Ärzt:innen und Therapeut:innen.
Unterstützung bei diversen Terminen.
Menschen mit Behinderung helfen, damit ihre Interessen vertreten werden.
Zu Wahlen begleiten.
Vorlesen und helfen beim Schreiben.

Freizeit
Das ist zum Beispiel:
Zu Veranstaltungen begleiten (Kino, Theater, Konzerte).
Zu sportlichen Aktivitäten begleiten.
Zu Freunden begleiten.
Bei Urlaubsreisen begleiten.

Wie wird das Persönliche Budget ausgezahlt?
Der Mensch mit Behinderung muss nachweisen,
was mit dem Persönlichen Budget bezahlt wurde.
Der Mensch mit Behinderung muss nachweisen, wofür das Persönliche Budget verwendet wurde. Das bedeutet es muss aufgeschrieben werden, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Assistenzleistungen müssen aufgeschrieben werden. Wenn der Mensch mit Behinderung dem Assistenten oder der Assistentin das Geld für die Hilfe bezahlt, muss eine Zahlungsbestätigung geschrieben werden. Wenn es sich um gewerbliche Leistungen handelt, müssen Rechnungen und Quittungen gesammelt werden.
Diese Nachweise müssen 7 Jahre lang aufbehalten werden. Wenn die Bezirksverwaltungsbehörde diese Nachweise sehen möchte, muss man sie vorlegen.

Hinweis:
Wenn der Mensch mit Behinderung keine Nachweise für das ausgegebene Geld hat, muss er das Geld zurück bezahlen. Das nennt man: Rückzahlungspflicht!
Wird nicht das gesamte Jahreskontingent an Stunden verbraucht, muss das restliche Geld zurück bezahlt werden. Auch wenn man weiter Persönliches Budget gewährt bekommt, darf das überschüssige Geld nicht mehr ausgegeben werden.

Quelle: Hier